Donnerstag, 19. Dezember
Arbeitsstätte bei wiederholter befristeter Zuweisung (BFH)
Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber wiederholt für ein Jahr befristet an einem anderen Betriebsteil des Arbeitgebers als seinem bisherigen Tätigkeitsort eingesetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (BFH, Urteil v. 24.9.2013 - VI R 51/12; veröffentlicht am 18.12.2013).
