Samstag, 16. September
AP bei nur ein Prüfungsjahr betreffenden Prüfungshandlungen (BFH)
Auch sog. qualifizierte Prüfungshandlungen, die nur ein Prüfungsjahr betreffen, führen dazu, dass die Außenprüfung insgesamt also auch bezogen auf andere Prüfungsjahre als nicht unmittelbar nach dem Prüfungsbeginn unterbrochen i.S. des § 171 Abs. 4 Satz 2 AO gilt (BFH, Urteil vom 26.04.2017 - I R 76/15; veröffentlicht am 13.09.2017).
