Freitag, 06. November
Anwendung der Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen (BFH)
Führt eine im Gemeinschaftsgebiet ansässige Apotheke Arzneimittellieferungen an in Deutschland wohnhafte Privatpersonen aus, können diese Lieferungen nach der sog. Versandhandelsregelung in Deutschland selbst dann steuerbar und steuerpflichtig sein, wenn die Abnehmer eine formularmäßige Vollmacht zur Beauftragung eines Kurierdienstes zum Transport der bestellten Medikamente in ihrem Namen und für ihre Rechnung erteilt haben (BFH, Urteil v. 20.5.2015 - XI R 2/13; veröffentlicht am 4.11.2015).
