Dienstag, 16. Juli
Anwendbarkeit der sog. Ein-Prozent-Regelung auf Taxen (BFH)
Für die Anwendung der 1%-Regelung kommt es nicht darauf an, ob ein Fahrzeug ein Sonderfahrzeug ist, sondern ob es typischerweise für Privatfahrten geeignet ist. Ein Taxi ist typischerweise für den Transport von Personen nebst einer gewissen Menge Gepäck bestimmt und eignet sich damit auch für private Zwecke (BFH, Beschluss v. 18.4.2013 - X B 18/12, NV; veröffentlicht am 10.7.2013).
