Dienstag, 14. Juni
Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (BFH)
Lebt ein Kind im EU-Ausland bei dem geschiedenen Elternteil, ist dieser, nicht aber der in Deutschland lebende Elternteil kindergeldberechtigt. Gleiches gilt in Fällen, in denen die Großeltern die Kinder im Ausland aufgenommen haben (BFH, Urteile v. 4.2.2016 - III R 17/13 sowie III R 62/12; veröffentlicht am 8.6.2016).
