Donnerstag, 22. August
Anspruch für verheiratete Kinder in Erstausbildung (FG)
Für verheiratete volljährige Kinder in Erstausbildung besteht ab 2012 auch dann ein Kindergeldanspruch, wenn die eigenen Einkünfte des Kindes und die Unterhaltsleistungen des Ehegatten den Grenzbetrag von 8.004 ¤ überschreiten (entgegen 31.2.2 DA FamEStG: FG Köln, Urteil v. 16.7.2013 - 9 K 935/13; Revision zugelassen).
