Donnerstag, 25. November
Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen für in der Türkei lebende Kinder (BFH)
Eltern türkischer Abstammung, welche die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, steht für ihre in der Türkei lebenden Kinder kein Kindergeld zu (BFH, Urteil v. 15.7.2010 - III R 6/08; veröffentlicht am 24.11.2010).
