Mittwoch, 04. November
Anspruch bis zur Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung (BdSt)
Kindergeld wird so lange gezahlt, bis die Prüfungsergebnisse vorliegen. Denn die universitäre Ausbildung endet erst dann, wenn dem Studenten die Ergebnisse mitgeteilt werden und nicht schon mit der letzten Prüfung. Auf dieses Urteil des FG Sachsen (Urteil vom 17.6.2015 - 4 K 357/11) weist der BdSt aktuell hin.
