Donnerstag, 03. April
Anspruch bei deutschem Zweitwohnsitz (BFH)
Ein deutscher Staatsangehöriger, der mit seiner Familie den Lebensmittelpunkt in Tschechien teilt und dort sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hat Anspruch auf deutsches (Differenz-)Kindergeld, wenn er in Deutschland einen Zweitwohnsitz beibehält (BFH, Urteil v. 18.12.2013 - III R 44/12; veröffentlicht am 2.4.2014).
