Donnerstag, 26. November
Anschaffungsnahe Aufwendungen (BFH)
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Gebäudes sind -unabhängig davon, ob sie auf jährlich üblicherweise anfallenden Erhaltungsarbeiten beruhen - nicht als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar, wenn sie im Rahmen einheitlich zu würdigender Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen anfallen (BFH, Urteil v. 25.8.2009 - IX R 20/08; veröffentlicht am 25.11.2009).
