Donnerstag, 17. Dezember
Ansatz einer zinslos gestundeten Zugewinnausgleichsforderung (FG)
Eine Zugewinnausgleichsforderung, die vom Erblasser gegenüber dem Erben zinslos gestundet worden war, unterliegt mit dem abgezinsten Wert der Erbschaftsteuer. Gleiches gilt für die vorangegangene Zinsschenkung (FG Münster, Urteil v. 10.9.2015 - 3 K 1870/13 Erb; Revision anhängig).
