Sonntag, 21. Mai
Anmeldepflicht für Barmittel in internationalen Transitzonen (EuGH)
Die Pflicht, Barmittel in Höhe von 10.000 ? oder mehr anzumelden, besteht auch in den internationalen Transitzonen der Flughäfen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der EU liegen. Eine Person, die von einem Nicht-EU-Staat in einen anderen Nicht-EU-Staat reist, mit Transit über einen Flughafen, der im Hoheitsgebiet der Union liegt, unterliegt somit während der Dauer ihres Transits dieser Anmeldepflicht (EuGH, Urteil vom 04.05.2017 - C-17/16).
