Donnerstag, 14. Juli
Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen I (BFH)
Der BFH sieht es als klärungsbedürftig an, ob eine zum Vorsteuerabzug erforderliche Rechnung die "vollständige Anschrift" bereits dann enthält, wenn der leistende Unternehmer in der von ihm über die Leistung ausgestellten Rechnung eine Anschrift angibt, unter der er postalisch zu erreichen ist, oder ob der Vorsteuerabzug die Angabe einer Anschrift des Steuerpflichtigen voraussetzt, unter der er seine wirtschaftlichen Tätigkeiten entfaltet, und bittet den EuGH um Klärung (BFH, Beschluss v. 06.04.2016 - V R 25/15, veröffentlicht am 06.07.2016).
