Donnerstag, 23. Februar
Anforderungen an rückwirkende Rechnungskorrektur (FG)
Erfüllt die ursprüngliche Rechnung die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht, so kommt eine rückwirkende Berichtigung nicht in Betracht. Ein Vorsteuerabzug ist in diesem Fall erst im Ausstellungsjahr der korrigierten Rechnung möglich (FG Münster, Urteil vom 01.12.2016 - 5 K 1275/14 U; Revision zugelassen).
