Freitag, 11. April
Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer Rechnung (BFH)
Zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG) können andere Geschäftsunterlagen herangezogen werden, wenn das Abrechnungsdokument selbst darauf verweist und diese eindeutig bezeichnet (Bestätigung der Rechtsprechung, BFH, v. 10.11.1994 - V R 45/93, unter II.2.c bb). Die in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen müssen der Rechnung nicht beigefügt sein (BFH, Urteil v. 16.1.2014 - V R 28/13; veröffentlicht am 9.4.2014).
