Dienstag, 06. April
Anforderungen an die Ausstellung von Rechnungen (BFH)
Allgemeine Beschreibungen allein wie "Trockenbauarbeiten", "Fliesenarbeiten" und "Außenputzarbeiten" genügen nicht den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung (BFH, Beschluss v. 5.2.2010 - XI B 31/09; nv)
