Montag, 12. November
Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen an Angehörige im Ausland (FG)
Bargeldzahlungen an Unterhaltsempfänger im Ausland können durch vollständig ausgefüllte Emfängerbestätigungen nachgewiesen werden. Nachträglich ausgestellte oder zusammengefasste Emfängerbestätigungen haben keinen Beweiswert (FG München, Urteil v. 24.5.2012 - 10 K 1381/11; rechtskräftig).
