Samstag, 09. März
Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses (FG)
Ein Ehegatten-Arbeitsverhältniss ist steuerlich nur anzuerkennen, wenn die Arbeitsleistung durch Festlegung der Arbeitszeiten geregelt oder durch Stundenaufzeichnungen nachgewiesen werden kann (FG Düsseldorf, Urteil v. 6.11.2012 - 9 K 2351/12).
