Freitag, 18. Januar
Altverluste nur noch 2013 verrechenbar (Bankenverband)
Anleger, die noch steuerlich verrechenbare Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer haben (also vor 2009), sollten achtgeben. Denn diese Veräußerungsverluste können nur noch mit im Laufe dieses Jahres erzielten Wertpapierveräußerungsgewinnen verrechnet werden. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken im Rahmen einer Pressemitteilung hin.
