Mittwoch, 11. Januar
Allgemeinverfügung zu Einsprüchen gegen Vollverzinsung (BMF)
Am 9.1.2012 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen von Zinsen nach § 233a AO werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, der Zinssatz verstoße gegen das Grundgesetz (Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder v. 9.1.2012 - 2011/0927212).
