Freitag, 29. Dezember
Änderung erklärter, aber nicht berücksichtigter Renteneinkünfte (FG)
Das FA darf keine steuererhöhende Korrektur nach § 129 AO vornehmen, wenn es im ursprünglichen Steuerbescheid erklärte Renteneinkünfte deshalb außer Acht gelassen hat, weil der Rentenversicherungsträger sie noch nicht elektronisch mitgeteilt hatte (FG Münster, Urteil v. 19.10.2017 - 6 K 1358/16 E; Revision zugelassen).
