Freitag, 09. Dezember
Änderung einer Steuerfestsetzung wegen mechanischen Versehens (FG)
Das FA ist berechtigt, eine bestandskräftige Steuerfestsetzung zulasten der Steuerpflichtigen bei einer falschen Vorstellung über die Verarbeitung der eingegebenen Daten zu ändern (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.10.2016 - 3 K 2692/15).
