Mittwoch, 30. Juli
Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage (BFH)
Der BFH hat sich im Rahmen einer sog. Nichtzulassungsbeschwerde zur Ausübung und Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung geäußert. Er hat dabei u.a. klargestellt, dass die Änderung des Wahlrechts notwendigerweise die Einreichung einer geänderten Einnahmen-Überschussrechnung voraussetzt (BFH, Beschluss v. 11.6.2014 - IV B 46/13, NV; veröffentlicht am 23.7.2014).
