Montag, 22. Juni
Änderung der Fälligkeiten (Minijob-Zentrale)
Beiträge für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten werden künftig am 31.7. des laufenden Jahres (für das in den Monaten Januar bis Juni erzielte Arbeitsentgelt) und am 31.1. des folgenden Jahres (für das in den Monaten Juli bis Dezember erzielte Arbeitsentgelt) eingezogen. Hierauf weist die Minijob-Zentrale aktuell hin.
