Samstag, 28. Februar
AdV für umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen (BFH)
An der Steuerpflicht für Leistungen, die freie Mitarbeiter des Besucherdienstes beim Deutschen Bundestag gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erbringen, bestehen im Hinblick auf die Steuerfreiheit für Unterrichtsleistungen von anerkannten Einrichtungen und Privatlehrern nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL ernstliche Zweifel (BFH, Beschluss v. 7.1.2015 - V B 102/14; veröffentlicht am 18.2.2015).
