Montag, 13. Juli
Adoptionskosten keine außergewöhnliche Belastungen (BFH)
Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 33 EStG (BFH, Urteil v. 10.3.2015 - VI R 60/11; veröffentlicht am 8.7.2015).
Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 33 EStG (BFH, Urteil v. 10.3.2015 - VI R 60/11; veröffentlicht am 8.7.2015).