Samstag, 17. September
Abzugsverbot für vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich (BFH)
Kein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist ein büromäßig eingerichteter Arbeitsbereich, der durch einen Raumteiler vom Wohnbereich abgetrennt ist (BFH, Urteil v. 22.03.2016 - VIII R 10/12; veröffentlicht am 14.09.2016).
