Donnerstag, 15. Dezember
Abzugsfähigkeit eines Verzichts auf private Darlehensforderung (FG)
Der Verzicht auf eine private Kapitalforderung ist nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.07.2016 - 3 K 1133/14; rkr.).
