Dienstag, 17. September
Abzug von Aufwendungen für ein Wertgutachten im Scheidungsverfahren (FG)
Gutachterkosten für die Wertermittlung einer Immobilie, die im Rahmen des Scheidungsverfahrens wegen Auskunftserteilung und Zahlung von Zugewinn anfallen, sind mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar (FG Hessen, Urteil v. 2.7.2013 - 13 K 985/13, rechtskräftig).
