Donnerstag, 03. Dezember
Abzug sonstiger Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß (BFH)
Die Regelung über die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG i.d.F. des BürgEntlG KV) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BFH, Urteil v. 9.9.2015 - X R 5/13; veröffentlicht am 2.12.2015).
