Montag, 12. September
Abzug der Zinseszinsen von Investitionsdarlehen (BFH)
Schuldzinsen, die infolge der Finanzierung der Zinsen eines Darlehens zur Anschaffung oder Herstellung von Anlagevermögen (§ 4 Abs. 4a Satz 5 EStG) entstanden sind, unterliegen nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG. Dies gilt auch dann, wenn sie auf einem separaten Darlehenskonto erfasst werden (BFH, Urteil v. 07.07.2016 - III R 26/15; veröffentlicht am 07.09.2016).
