Donnerstag, 17. Februar
Abzug der Versicherungsteuer als Vorsteuer? (BFH)
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die gezahlte Versicherungsteuer auf Berufshaftpflichtbeiträge eine "gesetzlich geschuldete Steuer" i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist und damit als Vorsteuer abgezogen werden kann (BFH, Beschluss v. 23.11.2010 - V B 119/09, NV; veröffentlicht am 2.2.2011).
