Montag, 29. Oktober
Abzug der Kosten eines Zivilprozesses (FG)
Zivilprozesskosten sind nicht ohne Weiteres als außergewöhnliche Belastung abziehbar (FG Hamburg, Urteil v. 24.9.2012 - 1 K 195/11; Revision zugelassen).
Zivilprozesskosten sind nicht ohne Weiteres als außergewöhnliche Belastung abziehbar (FG Hamburg, Urteil v. 24.9.2012 - 1 K 195/11; Revision zugelassen).