Montag, 19. September
Abzug behinderungsbedingter Aufwendungen (BFH)
Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht, ob er anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen möchte. Das Wahlrecht betrifft den Behinderten-Pauschbetrag insgesamt. Eine Differenzierung zwischen dem erhöhten Pauschbetrag für Hilflose und/oder Blinde und dem "allgemeine" Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG sieht das Gesetz nicht vor (BFH, Beschluss v. 13.7.2011 - VI B 20/11, NV; veröffentlicht am 14.9.2011).
