Montag, 08. Juni
Abzinsung unverzinslicher Darlehen an Ehegatten (FG)
Zinslose Darlehen zwischen Ehegatten, die der Darlehensnehmer vereinbarungsgemäß zur Tilgung von Verbindlichkeiten seines Gewerbebetriebs bzw. seines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft verwendet, sind in den jeweiligen Bilanzen der Betriebe zu passivieren und dabei mit dem gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abgezinsten Wert auszuweisen (FG München, Urteil v. 26.6.2014 - 11 K 877/11; Revision anhängig).
