Dienstag, 08. Mai
Abweichen von Pauschbeträgen für Auslandsübernachtungen (FG)
Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die tatsächlich angefallenen Kosten für Übernachtungen im Ausland die in den Richtlinien genannten Pauschbeträge wesentlich unterschreiten, darf die Verwaltung weitere Ermittlungen über die Höhe der Kosten anstellen und den Ansatz der Pauschalen wegen der ansonsten vorliegenden offensichtlich unzutreffenden Besteuerung ablehnen (FG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 13.1.2012 - 1 K 1386/09).
