Donnerstag, 06. Oktober
Abstandszahlungen als sofort abziehbare Betriebsausgaben (FG)
Abstandszahlungen für die vorzeitige Beendigung eines ungünstigen Vermittlungsvertrags sind sofort abziehbare Betriebsausgaben, wenn dadurch eine langfristige Verbesserung der Gewinnchancen erreicht wird (FG Köln, Urteil v. 10.03.2016 - 13 K 1602/11; Revision anhängig).
