Donnerstag, 14. Januar
Abschied vom Aufteilungs- und Abzugsverbot (BFH)
Bei gemischt beruflich und privat veranlassten Reisen können die Aufwendungen in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind (Große Senat des BFH, Beschluss v. 21.9.2009 - GrS 1/06; veröffentlicht am 13.1.2010).
