Montag, 28. Januar
Abrissarbeiten im Hinblick auf einen künftigen Neubau (EuGH)
Die Lieferung eines unbebauten Grundstücks nach Abriss des darauf befindlichen Gebäudes ist nicht gemäß Art. 135 Abs. 1 Buchst. k MwStSystRL von der Mehrwertsteuer befreit, sofern das Grundstück tatsächlich zur Bebauung bestimmt ist (EuGH, Urteil v. 17.1.2013 - Rs. C-543/11; Woningstichting Maasdriel).
