Donnerstag, 12. März
Abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Stationsärzten (SG)
Stationsärzte einer Klinik sind keine freiberuflichen Honorarkräfte, sondern abhängig beschäftigt, wenn sie in die Arbeitsorganisation der Station eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen (SG Dortmund, Urteil v. 20.2.2015 - S 34 R 2153/13).
