Dienstag, 12. Oktober
Abgrenzung zwischen PKW und LKW bei Anwendung der 1%- Regelung (FG)
Kombinationskraftwagen werden von der 1%-Regelung nicht erfasst, wenn sie aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt und daher als reiner Werkstattwagen zu qualifizieren sind (FG München, Urteil v. 19.5.2010 - 10 K 152/09).
