Montag, 09. Januar
Abgrenzung wirtschaftlicher Einheiten beim Grundstückshandel (FG)
Bei der sog. Drei-Objekt-Grenze sind aneinander grenzende, selbständig veräußerbare und nutzbare Mehrfamilienhausgrundstücke grundsätzlich als jeweils gesonderte wirtschaftliche Einheiten zu zählen, die auch durch eine Vereinigung im Grundbuch nicht zu einem einzigen Objekt werden können (FG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2016 - 16 K 3895/15 F; Revision zugelassen).
