Mittwoch, 19. November
Abgrenzung Bauwerk und Betriebsvorrichtung (BFH)
Erstellt ein Unternehmen aus Einzelbauteilen Entrauchungsanlagen für industrielle Großfeuerungsanlagen und nimmt es für dessen Einbau die Leistungen von Fremdunternehmen in Anspruch, handelt es sich um den Einbau einer Betriebsvorrichtung und nicht um ein Bauwerk i.S. von § 13b Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 UStG a.F. (BFH, Urteil v. 28.8.2014 - V R 7/14; veröffentlicht am 12.11.2014).
