Samstag, 23. August
Abgeltungsteuersatz auch bei Darlehen zwischen Angehörigen möglich (BFH)
Der VIII. Senat des BFH hat mit drei Urteilen entschieden, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen (sog. Abgeltungsteuersatz) nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen ist, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge Angehörige i.S. des § 15 der Abgabenordnung sind (BFH, Urteile v. 29.4.2014 - VIII R 9/13, VIII R 44/13, VIII R 35/13; jeweils veröffentlicht am 20.8.2014).
