Montag, 07. September
Abgeltungsteuer und Antrag auf sog. Günstigerprüfung (BFH)
Der VIII. Senat des BFH hat die für die Steuerpflichtigen wichtige Frage entschieden, bis zu welchem Zeitpunkt der Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer (sog. Günstigerprüfung) nach § 32d Abs. 6 EStG gestellt werden kann. Nach Ansicht des BFH ergibt sich eine zeitliche Befristung für den Antrag aus der Bestandskraft der Steuerfestsetzung (BFH, Urteil v. 12.5.2015 - VIII R 14/13; veröffentlicht am 2.9.2015).
