Freitag, 15. Juni
Abfindung einer Erfindervergütung als Entschädigung (BFH)
Gibt der Arbeitnehmer im Streit um eine Erfindervergütung im Konflikt mit seinem Arbeitgeber nach und nimmt dessen Abfindung an, so entspricht es dem Zweck des von der Rechtsprechung entwickelten Merkmals der Zwangssituation, nicht schon wegen dieser gütlichen Einigung einen tatsächlichen Druck in Frage zu stellen (BFH, Urteil v. 29.2.2012 - IX R 28/11; veröffentlicht am 6.6.2012).
