Mittwoch, 15. Mai
Abfärbewirkung bei nachträglich erkannter Betriebsaufspaltung (BFH)
Vermietet eine Personengesellschaft einen Gebäudeteil im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, hat dies nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zur Folge, dass auch die Einkünfte aus der Vermietung des übrigen Gebäudeteils an fremde Dritte als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren sind (BFH, Urteil v. 29.11.2012 - IV R 37/10, NV; veröffentlicht am 8.5.2013).
