Donnerstag, 16. Februar
6 % Nachforderungszinsen auch 2013 verfassungsgemäß (FG)
Die Vollverzinsung nach § 233a AO auf Basis eines Zinssatzes von 6 % ist auch dann verfassungsgemäß, wenn sich der Berechnungszeitraum für die Nachzahlungszinsen vom VZ 2007 bis ins Jahr 2013 erstreckt. Auf das Vorliegen eines Verschuldens kommt es im Rahmen des § 233a AO nicht an (FG München, Urteil vom 21.07.2015 - 6 K 1144/15; Revision anhängig).
