Samstag, 18. Oktober
§ 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags (BFH)
Nimmt der Steuerpflichtige den Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG in Anspruch, so ist eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 5 Satz 1 EStG ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten sind (BFH, Urteil v. 5.6.2014 - VI R 12/12; veröffentlicht am 15.10.2014).
