Donnerstag, 30. August
1%-Regelung bei mehreren Pkw im Betriebsvermögen (FG)
Gehören mehrere Kfz zu einem Betriebsvermögen, ist die 1%-Regelung grds. auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat. Insoweit ist ohne Bedeutung, ob die Ehefrau des Geschäftsführers ihrerseits (ausschließlichen) Zugriff auf ein anderes Fahrzeug hatte (FG Saarland, Urteil v. 19.10.2011 - 2 K 1123/09; Revision anhängig).
